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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Catering- und Verpflegungsleistungen

 

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Bereich Catering und Verpflegung zwischen dem Auftragnehmer (Caterer) und dem Auftraggeber (z. B. Kindertagesstätten, Schulen, Träger, Unternehmen).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung oder E-Mail) zustande.

Mit der Beauftragung gelten diese AGB als Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

 

 

3. Leistungsumfang

 

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.

 

Die Verpflegung erfolgt je nach Vereinbarung in folgenden Systemen:

 

* Cook & Chill (gekühlte Lieferung zur späteren Regeneration)

* Cook & Hold (warm gelieferte, verzehrfertige Speisen)

 

 

4. Produkthinweis

 

Unsere Speisen werden mit größter Sorgfalt hergestellt.

Trotz sorgfältiger Verarbeitung können insbesondere bei naturbelassenen Lebensmitteln (z. B. Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse) vereinzelt Bestandteile wie Knochen, Gräten, Kerne oder Strünke enthalten sein.

Ein vollständiger Ausschluss kann technisch nicht garantiert werden.

 

 

5. Allergene und Zusatzstoffe

 

Die Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen basieren auf Informationen unserer Hersteller und Lieferanten.

Kreuzkontaminationen in der handwerklichen Herstellung können trotz sorgfältiger Arbeitsweise nicht vollständig ausgeschlossen werden.

 

Individuelle Unverträglichkeiten oder besondere Anforderungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen.

 

 

6. Lieferung und Gefahrenübergang

 

Mit der dokumentierten Übergabe der Speisen (z. B. Lieferschein) geht die Verantwortung für die weitere Handhabung, Lagerung und Ausgabe auf den Auftraggeber über.

 

 

7. Besondere Regelungen je Verpflegungssystem

 

7.1 Cook & Chill

 

Nach Übergabe liegt die Verantwortung für:

 

* sachgemäße Kühlung

* Lagerung

* Regeneration

* Ausgabe der Speisen

 

vollständig beim Auftraggeber.

Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt dem Auftraggeber.

 

 

7.2 Cook & Hold

 

Die Speisen werden verzehrfertig übergeben.

Mit Übergabe geht die Verantwortung für:

 

* Warmhaltung

* Einhaltung der Standzeiten

* Ausgabe der Speisen

 

auf den Auftraggeber über.

Vorgegebene Temperaturen und maximale Standzeiten sind einzuhalten.

 

 

8. Aufsichtspflicht

 

Die Verantwortung für die Ausgabe der Speisen sowie die Aufsicht über die Kinder während der Mahlzeiten liegt beim Auftraggeber bzw. der betreuenden Einrichtung.

 

 

9. Reklamationen

 

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens am Liefertag, mitzuteilen.

Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

 

 

10. Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:

 

* Vorsatz

* grober Fahrlässigkeit

* Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

 

Im Übrigen ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

 

Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung, Regeneration oder Ausgabe nach Übergabe entstehen, ist ausgeschlossen.

 

 

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle relevanten Informationen (z. B. Allergien, Besonderheiten, Essenszeiten) rechtzeitig mitzuteilen sowie die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sicherzustellen.

 

 

12. Preise und Zahlung

 

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

 

 

13. Höhere Gewalt

 

Lieferverzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen, Streiks, Betriebsstörungen) begründen keine Schadensersatzansprüche.

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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